Nach der Trauung erfüllt das Zivilstandsamt folgende Aufgaben:
Eintragung der Eheschliessung im Personenstandsregister
Ehemitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e
Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort des gemeinsamen Kindes
Ehemitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
Ehemitteilung an das Staatssekretariat für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen
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