Vaterschaftsanerkennung Falls das Merkblatt Ihre Fragen zur Anerkennung nicht vollständig beantwortet hat, zögern Sie nicht, uns telefonisch (071 878 70 31) zu kontaktieren. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Sie werden nach der Beurkundung der Anerkennung abgerechnet. Häufige Fragen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Gemeinsame Sorge Erziehungsgutschriften Zivilstandskreise |