Eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare |
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Seit dem 1. Juli 2022 ist eine Eheschliessung auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Zuvor konnten sie ihre Partnerschaft lediglich registrieren lassen. Die «Ehe für alle» löst die eingetragene Partnerschaft ab. Es ist dadurch nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen. Bereits bestehende eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch bestehen, sofern sie nicht in eine Ehe umgewandelt oder aus einem anderen Grund aufgelöst werden (Auflösung analog einer Scheidung oder infolge Hinschieds einer der eingetragenen Personen). | |