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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urnenstandort

Urnenöffnungszeiten

Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum

Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag, jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei
am Samstag im Gemeindezentrum

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bis Dienstag vor der Abstimmung bei der Gemeinde verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert.
  • Legen Sie das Stimmkuvert mit Ihren Stimm- und Wahlzetteln und den Stimmausweis in das Kuvert "Zustell- und Antwortkuvert". Mit diesem Kuvert haben Sie die Unterlagen auch erhalten.
  • Das Stimmkuvert und der Stimmausweis können mit demselben Fensterkuvert, mit dem die Unterlagen zugestellt wurden, entweder frankiert an die Gemeindekanzlei Rehetobel gesandt oder kostenlos in den Briefkasten beim Haupteingang der Gemeindeverwaltung geworfen werden. Die briefliche Stimmabgabe muss spätestens am Abstimmungs-Sonntag vor Urnenschluss bei der Gemeindekanzlei eingetroffen sein.

Siehe auch Gesetz über die politischen Rechte bGS 131.12