Hinweise zur Ehevorbereitung und Ziviltrauung Falls das unten aufgeführte Merkblatt Ihre Fragen zur Ehevorbereitung und Ziviltrauung nicht vollständig beantwortet hat, zögern Sie nicht, uns telefonisch (071 878 70 20) zu kontaktieren. Weitere Merkblätter über die Namensführung nach der Eheschliessung und über die Rechte und Pflichten in diversen Sprachen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz. Gebühren Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Sie werden nach Abschluss der Ehevorbereitung abgerechnet. Häufige Fragen |