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Was erledigt das Zivilstandsamt?


Nach der Anerkennung erfüllt das Zivilstandsamt folgende Aufgaben:

  • Eintragung der Anerkennung im Personenstandsregister
  • Anerkennungsmitteilung an den schweizerischen Geburtsort des Kindes
  • Anerkennungsmitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e von Vater und Mutter
  • Anerkennungsmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörede (KESB) am Wohnsitz der Mutter
  • Anerkennungsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Anerkennungsmitteilung an die Mutter des Kindes
  • Anerkennungsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen