Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt Folgendes:
Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
Todesmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörede (KESB), sofern der/die Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
Todesmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern der/die Verstorbene anerkannter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war
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