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Was erledigt das Zivilstandsamt?


Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt Folgendes:
  • Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
  • Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Todesmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörede (KESB), sofern der/die Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
  • Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
  • Todesmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern der/die Verstorbene anerkann­ter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war