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Aus Kirchenbüchern vor 1876

Das Staatsarchiv Appenzell Ausserhoden stellte am 26. März 2014 als erstes Archiv der Ostschweiz den gesamten kantonalen Kirchenbuchbestand von 159 Büchern mit rund 50 000 Seiten Datenmaterial ins Internet. Zwischen 2011 und 2013 wurden im Rahmen von Kulturgüterschutz-Sicherstellungsmassnahmen die Kirchenbücher aus dem Zeitraum von 1522 bis 1875 auf Kosten von Bund und Kanton digitalisiert. Dadurch gelang es, die an unterschiedlichen Orten aufbewahrten Kirchenbücher vollständig und zentral zu erfassen. Erstmals stehen diese wertvollen Quellen der Appenzeller Geschichte einem Publikum aus der ganzen Welt offen.

Die Aufbereitung der Bücher mittels moderner Informationstechnologie ist ein Quantensprung und ermöglicht eine optimale Navigation und Recherchierbarkeit der handschriftlichen Dokumente. Historiker und Historikerinnen sowie an Personen- und Ortsgeschichte Interessierte können nun per Computer oder Handy bequem und kostenlos auf die Daten zugreifen und Forschungsreisen in vergangene Zeiten und zu längst verstorbenen Personen unternehmen.

Die Kirchenbücher stellen die wichtigsten bevölkerungsgeschichtlichen Quellen von Appenzell Ausserrhoden des 16. bis 19. Jahrhunderts dar. Mit den Angaben zu Taufe, Ehe und Tod enthalten sie die Eckdaten von längst vergangenen Generationen zwischen Schönengrund und Walzenhausen. Sie sind zentral für personen- und familiengeschichtliche Forschungen, was sie zu den meistbenutzten Dokumenten des Staatsarchivs Appenzell Ausserrhoden macht. Die Aufbereitung mittels fortschrittlicher Technologie ermöglicht einerseits eine neue Perspektive auf die jahrhundertealten Daten. Andererseits können die Originale der Kirchenbücher nun sehr gut für kommende Generationen konserviert werden.

Ab dem 16. Jahrhundert schrieben Obrigkeit und Landeskirche Aufzeichnungen über Geburten, Hochzeiten und Todesfälle vor: Die Pfarrer wurden vorerst verpflichtet, Tauf- und Eheregister anzulegen. Ein Pfarrer hatte zudem auf der Kanzel die Bevölkerung zu Sitte und Ordnung zu ermahnen, d.h. zu einer rechtmässigen Taufe und Hochzeit mit vorheriger Prüfung von Alter und Verwandtschaftsgrad anzuhalten. Die Ausführlichkeit der Todesvermerke, z.B. Angaben zu Berufen, Ämtern oder Todesursachen, hing hingegen von der Eigeninitiative des Pfarrers ab. Aufgrund der zunehmenden Mobilität im 18. Jahrhundert fing man manchenorts an, Ortsbürger und Niedergelassene separat zu registrieren. Spannend sind die Kirchenbücher auch wegen ihrer aussergewöhnlichen Zusatzinformationen. So sind darin beispielsweise die in Urnäsch an der Pest verstorbenen getauften Kinder aufgelistet, Gruber Persönlichkeiten verzeichnet sowie Berichte über Unwetter in Gais oder Angaben zu im Ausland wohnhaften Personen enthalten.

Zu den Kirchenbüchern.