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Was erledigt das Zivilstandsamt?


Nach Erhalt des Geburtsmeldeformulars erledigt das Zivilstandsamt Fol­gendes:



  • Eintragung Ihres Kindes im Personenstandsregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein
  • Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern
  • Geburtsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Geburtsmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Wohnortes der Mutter, sofern die El­tern nicht verheiratet sind
  • Geburtsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration, sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist