Nach Erhalt des Geburtsmeldeformulars erledigt das Zivilstandsamt Folgendes:
Eintragung Ihres Kindes im Personenstandsregister
Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein
Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern
Geburtsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
Geburtsmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind
Geburtsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration, sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist
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