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Beglaubigungen

Die Gemeindekanzlei beglaubigt
  • Kopien
Bescheinigt, dass das Original mit der Kopie überein stimmt. Die Kopie wird durch die Gemeindekanzlei gemacht.

  • Unterschriften
Bescheinigt, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in Anwesenheit der Beglaubigungsperson angebracht hat (Bitte nicht vorher unterzeichnen und Reisepass / Identitätskarte mitbringen!)

Die Gebühr wird bar am Schalter eingezogen.

Alle Informationen zur Beglaubigung (Legalisationen / Apostillen) auf kantonaler Ebene finden Sie hier.

Preis

5.00

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt