Eidgenössische Volksabstimmung / kantonale Gesamterneuerungswahlen 1. Wahlgang
Informationen
- Datum
- 10. Februar 2019
- Lokalität
- Urnenöffnungszeiten
Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum
Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei - Kontakt
- Gemeindekanzlei
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)»
- Beschreibung
Die Jungen Grünen haben 2016 die Volksinitiative gegen die Zersiedelung eingereicht. Über sie stimmen wir im Februar 2019 ab. Die Initiative will die Gesamtfläche der Bauzonen in der Schweiz auf dem heutigen Stand einfrieren. Sie will zudem die möglichen Ausnahmen abschliessend in der Verfassung – und nicht wie heute im Gesetz – festschreiben.
Die Initiantinnen und Initianten erachten die Revision des Raumplanungsgesetzes, die 2013 vom Volk angenommen wurde, als ungenügend. Bei dieser Revision ging es darum, die Bautätigkeit stärker zu kontrollieren, indem der Umfang der Bauzonen auf die Fläche beschränkt wird, die voraussichtlich in den nächsten 15 Jahren benötigt wird.
Dem Bundesrat und dem Parlament ist der Erhalt von Natur und Landschaft ein wichtiges Anliegen. Sie sind jedoch der Ansicht, dass die Initiative der Jungen Grünen die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht lässt. Die Initiative trage zudem den Zuständigkeiten der Kantone und der Gemeinden in Fragen der Raumplanung zu wenig Rechnung.
Empfehlung von Bundesrat und Parlament
Natur und Landschaft zu schonen, ist wichtig. Mit der Initiative ist der Schweiz jedoch nicht gedient: Ein starrer Bauzonen-Stopp lässt die Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht, ebenso die kantonalen und regionalen Unterschiede. Wo Bauland knapp wird, wächst zudem die Gefahr, dass die Wohnungspreise steigen.
Empfehlung des Initiativkomitees
Die ungebremste Zersiedelung zerstört Natur und Landschaft. Dadurch geht auch Landwirtschaftsland verloren. Die Initiative sorgt dafür, dass Landschaft und Lebensqualität erhalten bleiben. Sie holt die Versäumnisse der Revision des Raumplanungsgesetzes nach und ermöglicht einen haushälterischen
Umgang mit dem Boden.- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungsinitiative)» annehmen?
- Stimmberechtigte
- 1'324
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Name | |||
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Erläuterungen des Bundesrates - Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 (PDF, 291.83 kB) | Download | 0 | Erläuterungen des Bundesrates - Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 |
Kantonale Wahlen
Kantonale Gesamterneuerungswahlen: Landammann
Beschreibung
Der Landammann wird für eine Dauer von zwei Jahren aus der Mitte des Regierungsrates gewählt. Nach Ablauf einer vollen Amtsdauer ist für eine Amtsdauer auszusetzen.
Der amtierende Landammann Paul Signer steht daher für eine Wiederwahl als Landammann nicht zur Verfügung.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'275
- Ebene
- Kanton
- Art
- Exekutive
Name | |||
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Edikt kant. Gesamterneuerungswahlen 10. Februar 2019 (PDF, 1.85 MB) | Download | 0 | Edikt kant. Gesamterneuerungswahlen 10. Februar 2019 |
Kantonale Gesamterneuerungswahlen: Regierungsrat
Beschreibung
Seit der letzten Gesamterneuerung besteht der Regierungsrat aus fünf vollamtlichen Mitgliedern. Für die Amtsdauer 2019–2023 sind wiederum fünf vollamtliche Mitglieder in den Regierungsrat zu wählen. Wählbar sind die im Kanton Stimmberechtigten.
Gemäss Kantonsverfassung ist eine Wiederwahl dreimal möglich. Aufgrund dieser Bestimmung scheiden auf Ende der laufenden Amtsdauer Matthias Weishaupt und Köbi Frei aus dem Regierungsrat aus.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'275
- Ebene
- Kanton
- Art
- Exekutive
Name | |||
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Edikt kant. Gesamterneuerungswahlen 10. Februar 2019 (PDF, 1.85 MB) | Download | 0 | Edikt kant. Gesamterneuerungswahlen 10. Februar 2019 |
Kantonale Gesamterneuerungswahlen: Obergericht
Beschreibung
Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 6. Dezember 2010 besteht das Obergericht aus 18 Mitgliedern. Für die Amtsdauer 2019–2023 bleibt die Mitgliederzahl unverändert.
Wählbar in das Obergericht sind auch Personen, die noch keinen Wohnsitz im Kanton haben. Die gewählte Person muss spätestens auf den Zeitpunkt des Amtsantrittes im Kanton Wohnsitz nehmen.
- Anzahl Stimmberechtigte
- 1'275
- Ebene
- Kanton
- Art
- andere Behörde
Name | |||
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Edikt kant. Gesamterneuerungswahlen 10. Februar 2019 (PDF, 1.85 MB) | Download | 0 | Edikt kant. Gesamterneuerungswahlen 10. Februar 2019 |