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Eidgenössische Volksabstimmung / kommunale Volksabstimmung

Informationen

Datum
25. November 2018
Lokalität
Urnenöffnungszeiten

Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum

Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei
Kontakt
Gemeindekanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)

Angenommen
Beschreibung

In Kürze 

Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich. 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Die Sozialversicherungen unterstützen gezielt jene Menschen, die auf ihre Leistungen angewiesen sind. Damit sie die Ansprüche zweifelsfrei abklären können, sind in wenigen Fällen verdeckte Beobachtungen notwendig. Die Observationsartikel setzen dafür die notwendigen Grenzen und schützen die Rechte der Betroffenen.

Empfehlung des Referendumskomitees

Dem Referendumskomitee gehen die Gesetzesartikel über die Observation zu weit: Die Sozialversicherungen erhalten einen Blankoscheck für willkürliche Überwachungen, dürfen die Privatsphäre der Versicherten massiv verletzen und werden dabei nicht kontrolliert. Die technischen Mittel für Observationen werden kaum eingeschränkt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 62,75 %
497
Nein-Stimmen 37,25 %
295
Leer
8
Stimmberechtigte
1'315
Stimmbeteiligung
60.84%
Ebene
Bund
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 (PDF, 457.36 kB) Download 0 Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018

Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)»

Angenommen
Beschreibung

In Kürze 

Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.

 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament würde die Initiative dem Tierwohl mehr schaden als nützen. Ein Beitrag für Tiere mit Hörnern könnte dazu führen, dass wieder mehr Ställe gebaut werden, in denen die Tiere angebunden sind. Bei horntragenden Tieren ist diese Haltungsform einfacher. Zudem erhöhen Tiere mit Hörnern das Verletzungsrisiko.

Empfehlung des Initiativkomitees

Die Initiative will, dass mehr Landwirtinnen und Landwirte Kühe und Ziegen mit Hörnern halten. Da die Haltung behornter Tiere mit grösserem Aufwand verbunden ist, soll der Bund diesen Mehraufwand mit einem Beitrag entschädigen. Damit würde laut den Initiantinnen und Initianten das Tierwohl stärker in den Mittelpunkt gestellt.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,63 %
400
Nein-Stimmen 49,37 %
390
Leer
11
Stimmberechtigte
1'315
Stimmbeteiligung
60.91
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 (PDF, 457.36 kB) Download 0 Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018

Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)»

Abgelehnt
Beschreibung

In Kürze

Die Selbstbestimmungsinitiative will Konflikte zwischen der Bundesverfassung und internationalen Verträgen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auf neue Art lösen. Und zwar so: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einem abgeschlossenen internationalen Vertrag, so geht die Bundesverfassung mit dem Text der Initiative dem Vertrag vor (ausser bei sogenannt zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie z. B. das Folterverbot). Dann muss der internationale Vertrag mit den beteiligten Staaten neu verhandelt werden, und wenn dies nicht gelingt, soll er gekündigt werden. Wenn es heute einen solchen Konflikt gibt, dann sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen. Meistens gibt es eine Gesetzänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.

 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Die Initiative setzt internationale Verträge aufs Spiel. Sie gefährdet so Stabilität und Rechtssicherheit, was den Wirtschaftsstandort und den Menschenrechtsschutz schwächt. Vertragsanpassungen brauchen auch immer die Zustimmung der Vertragspartner. Mehr Selbstbestimmung bringt die Initiative deshalb nicht.

Empfehlung des Initiativkomitees

Die weltweit einzigartige Selbstbestimmung hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtssicherheit, sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und schützt die direkte Demokratie und damit das Erfolgsmodell Schweiz.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 31,48 %
249
Nein-Stimmen 68,52 %
542
Leer
4
Stimmberechtigte
1'315
Stimmbeteiligung
60.46%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 (PDF, 457.36 kB) Download 0 Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018

Kommunale Vorlagen

Voranschlag und Steuerfuss 2019

Angenommen
Beschreibung

Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag 2019

 

Der Voranschlag 2019 umfasst die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung für den "allgemeinen Gemeindehaushalt" und auch für die Spezialfinanzierungen der Bereiche Feuerwehr, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie Abfallwirtschaft.

 

In der Erfolgsrechnung 2019 wird ein Ertragsüberschuss von 56ʻ515 Franken budgetiert. Die Spezialfinanzierungen weisen zudem einen Aufwandüberschuss von 90ʻ200 Franken aus. Die Nettoverschuldung lag per 31.12.2017 bei 5,8 Mio. Franken (per 31.12.2016 = 5,9 Mio.). Wie aus der Gemeindefinanzstatistik 2017*) ersichtlich ist, bedeutet dies die zweithöchste Nettoverschuldung pro Einwohner (3ʻ330 Franken) im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Gegenüber 2017konnte der Wert um 2 Franken pro Einwohner/in reduziert werden. Die in den vergangenen Jahren ergriffenen Sparmassnahmen zeigen langsam Wirkung. Die finanzielle Lage der Gemeinde hat sich zwar leicht entspannt, aber trotzdem muss auch in den kommenden Jahren eine solide und restriktive Finanzpolitik betrieben werden, um die Verschuldung weiter reduzieren zu können.

 

Trotz grossem Sparwillen müssen jedoch gewisse Ausgaben (v.a. im Bereich des Gebäude- und Strassenunterhalts) getätigt werden, damit keine beachtlichen Mehrkosten durch Folgeschäden entstehen. Eine weitere grosse Herausforderung stellen jene Kosten dar, auf die der Gemeinderat aufgrund übergeordneter Gesetzgebungen nur sehr geringen oder gar keinen Einfluss nehmen kann. Als Beispiele sind hier die Kosten für die Pflegefinanzierung, für die ambulante Krankenpflege(Spitex), sowie im Bereich der wirtschaftlichen Sozialhilfe und im Asylwesen zu nennen.

 

Der Gemeinderat hat sich dennoch entschieden, diverse Vereinsbeiträge im Jahr 2019 zu belassen. Dies als Zeichen der Wertschätzung für ihr Engagement und ihre Arbeit, welche die Vereine zum Wohl der Gemeinde Rehetobel leisten.

 

Der Voranschlag 2019 zeigt zwar einen Ertragsüberschuss, er erreicht das Ziel von mindestens0.2 Steuereinheiten jedoch nicht. Drei Gründe sind dafür hauptverantwortlich: Das 300-JahreJubiläum, die gestiegenen Sozialausgaben sowie die voraussichtlich tieferen Steuereinnahmen.

 

Das Jahr 2019 steht ganz im Zeichen des 350jährigen Gemeindejubiläums. Unter dem Motto “zeme läbe, zeme fiire“ finden während des ganzen Jahres diverse Anlässe statt. Das Organisationskomitee hat beim Gemeinderat einen Kredit (Kostendach) von 63ʻ000 Franken beantragt. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass dies hohe Ausgaben sind, er möchte aber dennoch das Jubiläumentsprechend feiern und hat deshalb dem Antrag des OKs zugestimmt. Die bereits bekannten Anlässe im Jubiläumsjahr sind auf der Homepage der Gemeinde Rehetobel (Startseite – Jubiläumunter 􀃅schnell Informiert“) aufgeschaltet.

 

Weiter lief bekanntlich der Baurechtsvertrag mit der AF Immo AG aus. Die Liegenschaft ob dem Holz wurde im Jahr 2018 neu öffentlich ausgeschrieben. Aus mehreren eingegangenen Bewerbungen hat der Gemeinderat drei Interessenten zu Detailgesprächen eingeladen. Aktuell erarbeiten diese Interessenten ihr Grobkonzept, um anschliessend eine Bauermittlung einreichen zu können. Da die Detailverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen zum Verkaufspreis machen. Aus diesem Grund wurde beschlossen, im Voranschlag 2019 auf die Budgetierung eines Verkaufspreises zu verzichten. Dies bedeutet aber nicht, dass der Gemeinderat das Verfahren über das Jahr 2019hinauszögern möchte. Der definitive Verkaufsentscheid muss in einer Volksabstimmung genehmigt werden.

 

In der Investitionsrechnung 2019 sind Netto-Investitionen von 1ʻ279ʻ200 Franken vorgesehen. Darin ist als grösster Ausgabeposten die Sanierung der Sägholzstrasse (Sägholzstrasse 64 bis Michlenberg) mit 320ʻ000 Franken enthalten. Gemäss Strassenbauprogramm des Kantons wird mit der Sanierung der Wäldlerstrasse voraussichtlich im Jahr 2019 begonnen. Sollte sich der Baubeginn jedoch verschieben, werden auch die Kostenanteile der Gemeinde Rehetobel entsprechend später fällig.

Formulierung
Stimmen Sie dem Voranschlag 2019 bei einem Steuerfuss von 4.3 Einheiten zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 78,88 %
534
Nein-Stimmen 21,12 %
143
Leer
25
Stimmberechtigte
1'274
Stimmbeteiligung
55.10%
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Erläuterungen zur kommunalen Volksabstimmung vom 25. November 2018 (PDF, 1.34 MB) Download 0 Erläuterungen zur kommunalen Volksabstimmung vom 25. November 2018

Zugehörige Objekte

Name
Erläuterungen des Bundesrates - Volksabstimmung vom 25.11.2018 (PDF, 457.36 kB) Download 0 Erläuterungen des Bundesrates - Volksabstimmung vom 25.11.2018
Erläuterungen zur kommunalen Volksabstimmung vom 25.11.2018 (PDF, 1.34 MB) Download 1 Erläuterungen zur kommunalen Volksabstimmung vom 25.11.2018