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Eidgenössische Volksabstimmung

Informationen

Datum
19. Mai 2019
Lokalität
Urnenöffnungszeiten

Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum

Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei
Kontakt
Gemeindekanzlei

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)

Beschreibung

Der Bundesrat und das Parlament wollen zwei Grundpfeiler der schweizerischen Wohlfahrt sichern: einerseits ein wettbewerbsfähiges Steuersystem, andererseits angemessene AHV-Renten. Um diese zwei Ziele zu erreichen, haben sie die folgende Vorlage erarbeitet: eine Reform der Unternehmenssteuer mit dem Ziel, diese dem heutigen internationalen Umfeld anzupassen, und damit verbunden eine finanzielle Stärkung der AHV, um der immer grösseren Zahl der Rentenbezügerinnen und -bezüger gerecht zu werden.

Mit der Vorlage wollen die Regierung und das Parlament insbesondere Folgendes erreichen:

  • die Abschaffung der Steuerprivilegien für überwiegend im Ausland tätige Unternehmen
  • gleiche Besteuerungsregeln für alle Unternehmen
  • die steuerliche Förderung von Investitionen in Forschung und Entwicklung
  • zusätzliches Geld für die Kantone, um diese Massnahmen auf ihrem Gebiet selbstständig unter Berücksichtigung der Besonderheiten und der Bedürfnisse der Gemeinden umzusetzen.

Die Schätzungen gehen kurzfristig von Steuerausfällen auf Bundes- und auf Kantonsebene von ungefähr 2 Milliarden Franken aus. Parallel dazu wird die AHV jährlich mit zusätzlich 2 Milliarden Franken gestärkt. Davon steuert der Bund 800 Millionen Franken bei, den Rest tragen die Unternehmen und die Versicherten.

Gegen diese Vorlage wurde das Referendum ergriffen: Gemäss einem der Referendumskomitees gewährt die kombinierte Vorlage den grossen Unternehmen weitere Steuervorteile auf dem Buckel der Bevölkerung. Gemäss den anderen Komitees bietet die Vorlage keine Gewähr für die dringend nötigen Reformen der Altersvorsorge.

Für den Bundesrat und das Parlament stellt die Vorlage jedoch ein ausgewogener Kompromiss dar, der der gesamten Bevölkerung zugutekommt.

 
 

Abstimmungsfrage

Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen? 

 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament bietet die Vorlage eine ausgewogene Lösung für zwei drängende Probleme. Sie schafft ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem mit gleichen Regeln für alle Unternehmen. Damit sichert sie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen. Gleichzeitig stärkt sie die AHV. 

 

Empfehlung der Referendumskomitees

Für ein Komitee sind neue Steuerprivilegien für Grossunternehmen inakzeptabel: Diese würden auf Kosten der Bevölkerung gehen und zu Einbussen führen – bei Bildung, Krippen und Pflege. Für andere Komitees verunmöglicht die Verknüpfung von Steuern mit der AHV eine unverfälschte Stimmabgabe und verhindert strukturelle Reformen der Altersvorsorge. 

Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
Abstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf (PDF, 740.49 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf

Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Gehehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

Beschreibung

Das Schweizer Waffenrecht will den Missbrauch von Waffen bekämpfen und die Bevölkerung schützen. Das europäische Recht verfolgt dasselbe Ziel. Um dem heutigen Umfeld und den gegenwärtigen Bedrohungen (zu denken ist etwa an die Attentate in Paris und in Brüssel) besser Rechnung zu tragen, hat die EU ihr Recht im Jahre 2017 entsprechend angepasst. Als Mitglied im Verbund der Schengen- und Dublin-Staaten will die Schweiz diese Änderungen des europäischen Rechts übernehmen.

Mit diesen Massnahmen werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt:

  • genaue Klärung der Herkunft der Waffen
  • wirksame Bekämpfung des Schwarzmarktes
  • verbesserter Informationsaustausch zwischen den Schengen-Staaten, wie etwa die Bekanntgabe, wem in der EU eine Waffe verweigert wurde

Die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» hat gegen diese Anpassung des Schweizer Rechts das Referendum ergriffen. Sie ist der Ansicht, dass damit Angstmacherei betrieben werde und dass die neuen Bestimmunen nicht dazu beitrügen, den Terrorismus und die Kriminalität zu bekämpfen. Zudem widerspreche sie der Bundesverfassung und dem Volkswillen und bedrohe das Recht auf Waffenbesitz und den tief in der schweizerischen Tradition verwurzelten Schiesssport.

Der Bundesrat und das Parlament versichern, dass mit dem neuen Recht nicht nur die Bevölkerung geschützt und der Missbrauch bekämpft werden, sondern dass auch die schweizerischen Sitten und Gebräuche, wie die Schiessanlässe unangetastet bleiben. Bei einer Ablehnung des angepassten Schweizer Rechts würde unser Land aus dem Verbund der Schengen-/Dublin-Staaten ausscheiden, es sei denn, die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beschliessen ausdrücklich etwas anderes. 

 

Abstimmungsfrage

Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklungdes Schengen-Besitzstands) annehmen? 

 
 

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Für Bundesrat und Parlament ist klar: Die Teilrevision bringt punktuelle Verbesserungen beim Schutz vor Waffenmissbrauch und nur administrative Änderungen für einen Teil der Schützinnen und Schützen. Sie gefährdet unsere Schiesstradition nicht. Und sie sichert die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten. 

 

Empfehlung des Referendumskomitees

Laut dem Referendumskomitee verstösst die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie gegen die Schweizer Verfassung. Zudem werde das Recht auf Waffenbesitz abgeschafft. Der traditionelle Schiesssport werde zu Grabe getragen. Gleichzeitig nütze die Neuerung im Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität nichts. 

 
 
Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklungdes Schengen-Besitzstands) annehmen?
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
Abstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf (PDF, 740.49 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_19-05-2019_DE.pdf