Kopfzeile

Inhalt

kommunale Volksabstimmung

Informationen

Datum
29. November 2015
Lokalität
Urnenöffnungszeiten

Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum

Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei
Kontakt
Gemeindekanzlei
Beschreibung
Sämtliche Informationen zu dieser Abstimmung erhalten Sie mit dem ordentlichen Versand der Stimmunterlagen (Edikte und Stimm-/Wahlzettel) 3 - 4 Wochen vor dem Abstimmungssonntag.

Kommunale Vorlagen

Voranschlag und Steuerfuss 2016

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag 2016

Der Voranschlag 2016 umfasst die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung für die "allgemeinen Gemeindehaushalt" und auch für die Spezialfinanzierungen der Bereiche Feuerwehr, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie Abfallwirtschaft.

In der Erfolgsrechnung 2016 wird ein Ertragsüberschuss von 246‘365 Franken budgetiert. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Tabellen. Die Spezialfinanzierungen weisen zudem einen Aufwandüberschuss von 116‘700 Franken aus.

In der Investitionsrechnung 2016 sind Netto-Investitionen von 491‘800 Franken vorgesehen. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz und HRM2 sind seit 2014 "werterhaltende Ausgaben", egal wie viel es kostet, direkt der Erfolgsrechnung und nicht mehr wie in früheren Jahren der Investitionsrechnung zu belasten. Die Unterscheidung zwischen Investition und Aufwand ist zwar komplex, lässt sich aber kurz zusammengefasst wie folgt erklären (Quelle: HRM2+nFHG-Kurs Nr. 03, 01.05.2013, Departement Finanzen AR):

à wertvermehrende Investition / aktivierbar = Investitionsrechnung
  • zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen
  • objektive Wertverbesserung
  • Nutzung gesteigert
  • Aktivierungsgrenze "grösser als 50'000 Franken" (vgl. GR-Beschluss 19.06.2012)

à werterhaltender Aufwand / Erfolgsrechnung
  • Instandhaltungs- und Instandstellungskosten
  • Behebung kleiner Mängel
  • funktioneller, betrieblicher oder periodischer Unterhalt
  • Wartungsarbeiten

Die Nettoverschuldung lag per 31.12.2014 bei 8,3 Mio. Franken (per 31.12.2013 = 10,3 Mio.). Wie aus den Gemeindekennzahlen 2014*) ersichtlich ist, bedeutet dies die höchste Nettoverschuldung pro Einwohner (4'789 Franken) im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Gegenüber 2014 konnte der Wert um 609 Franken pro Einwohner/in reduziert werden, trotzdem ist er noch 1‘410 Franken über dem Wert der zweitplatzierten Gemeinde Trogen.
Formulierung
Stimmen Sie dem Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 4,3 Einheiten zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 78,24 %
597
Nein-Stimmen 21,76 %
166
Leer
14
Stimmberechtigte
1'252
Stimmbeteiligung
62.14
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsedikt 29.11.2015 (PDF, 4.34 MB) Download 0 Abstimmungsedikt 29.11.2015

Abgabe des ehemaligen Gemeindealtersheim "Haus ob dem Holz; inkl. Remise" im Baurecht

Angenommen
Beschreibung
Was bedeutet das Baurecht "sportsclinic"?
Das Baurecht beinhaltet das Recht, die Gebäude "ehemaliges Gemeindealtersheim" und "Remise" auf einer Grundstücksflache von ca. 2'000 m2 Boden (siehe nachfolgenden Situationsplan) abzubrechen, beizubehalten, zu erneuern sowie ober- und unterirdische Bauten mit dazugehörigen Anlagen zu erstellen. Gebäudeabbrüche dürfen erst vollzogen werden, wenn die Ausführung und Finanzierung bewilligter Neu- bzw. Ersatzbauten gesichert ist.

Die Bauten haben gemäss vorliegendem Vertrag folgender Zweckerfüllung zu dienen:
"Therapie- und Regenerationszentrum"
Dieser Zweck darf in folgenden Hauptpunkten
  • Therapie- und Regenerationszentrum
  • maximal 40 Patientenzimmer (als Einzel- oder Doppelzimmer)
  • Einzel- und Gruppentherapieräumlichkeiten (inkl. Therapiebad)
  • Restaurant, Therapiewege, Spielplatz und Lesesaal (während den ordentlichen Öffnungszeiten mit Zutrittsmöglichkeit der Rechtobler Einwohnerschaft)
ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Baurechtsbelasteten (= der Gemeinde) nicht geändert werden.

Während der vereinbarten Dauer verzichtet die Baurechtsbelastete auf eine eigene Nutzung des Bodens; sie bleibt aber (anders als bei einem Verkauf) Eigentümerin des Bodens.
Die AF Immo AG (=Baurechtsberechtigten für das Projekt „sportsclinic“) bezahlt für die Nutzung des Bodens einen jährlichen Baurechtszins von CHF 100'000, welcher periodisch an
die Teuerung angepasst wird.

Die Bewirtschaftung der Liegenschaft ist ausschliesslich Sache der Baurechtsberechtigten. Das Baurecht ist übertragbar und vererbbar. Am Ende der festgelegten Laufzeit fällt das Gebäude ins Eigentum der Gemeinde als Grundeigentümerin (Heimfall) zurück. Dafür hat die Grundeigentümerin der Baurechtsberechtigten eine Entschädigung zu zahlen. Dieser Wert ist im Baurechtsvertrag bereits vereinbart. Er beträgt maximal CHF 500'000, angepasst an die Teuerung zum Zeitpunkt des Heimfalls.

Verletzt die Baurechtsberechtigte ihre vertraglichen Pflichten, kann die Grundeigentümerin vor Vertragsablauf eine Rücknahme verlangen. In diesem so genannten ausserordentlichen vorzeitigen Heimfall wird ebenfalls eine Entschädigung fällig, welche dem Zeitwert der Baurechtsbauten entspricht und im Streitfall vom Richter festzulegen wäre. Die Gemeinde kann nicht gegen ihren Willen zur vorzeitigen Rücknahme verpflichtet werden.

Das Baurecht wird vorerst für 50 Jahre vereinbart und kann unter Einhaltung bereits definierter Bedingungen zweimal um je 25 Jahre verlängert werden.

Die Vereinbarung umfasst auch noch Vereinbarungen zum Vorkaufsrecht und zur Akzeptanz des angrenzenden Landwirtschaftsbetriebes, mit den damit verbundenen Geruchs- und Lärmemissionen. Auch die landwirtschaftliche Remisen-Nutzung ist geregelt, ebenso wie eine allfällige Kostenbeteiligung der Baurechtsberechtigten bei künftigen Strassenbauten, welche durch das "sportsclinic"-Projekt erforderlich würden.

Bitte beachten Sie den Vertrag im Anhang. Insbesondere in Ziffer 18 des Vertrages sind die Gültigkeitsvoraussetzungen der Baurechts-Vereinbarung bis hin zum Grundbucheintrag geregelt.
Formulierung
Stimmen Sie dem "sportsclinic"-Baurechtsvertrag "Therapie- und Regenerationszentrum" zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,25 %
466
Nein-Stimmen 42,75 %
348
Leer
5
Stimmberechtigte
1'252
Stimmbeteiligung
65.41
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsedikt 29.11.2015 (PDF, 4.34 MB) Download 0 Abstimmungsedikt 29.11.2015
Anhang 1 Mutationsurkunde (PDF, 228.95 kB) Download 1 Anhang 1 Mutationsurkunde
Anhang 2 zum Baurechtsvertrag (PDF, 773.08 kB) Download 2 Anhang 2 zum Baurechtsvertrag

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungsedikt 29.11.2015 (PDF, 4.34 MB) Download 0 Abstimmungsedikt 29.11.2015
Anhang 1 Mutationsurkunde (PDF, 228.95 kB) Download 1 Anhang 1 Mutationsurkunde
Anhang 2 zum Baurechtsvertrag (PDF, 773.08 kB) Download 2 Anhang 2 zum Baurechtsvertrag
Abstimmungsresultate_Rehetobel_29.11.2015.pdf (PDF, 260.25 kB) Download 3 Abstimmungsresultate_Rehetobel_29.11.2015.pdf