kommunale Volksabstimmung
Informationen
- Datum
- 29. November 2015
- Lokalität
- Urnenöffnungszeiten
Sonntag, von 09.30 bis 11.00 Uhr, Gemeindezentrum
Die vorzeitige Stimmabgabe ist vor dem Abstimmungs-Sonntag möglich am
Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag,
jeweils von 10.30 bis 11.30 Uhr, Gemeindekanzlei - Kontakt
- Gemeindekanzlei
- Beschreibung
- Sämtliche Informationen zu dieser Abstimmung erhalten Sie mit dem ordentlichen Versand der Stimmunterlagen (Edikte und Stimm-/Wahlzettel) 3 - 4 Wochen vor dem Abstimmungssonntag.
Kommunale Vorlagen
Voranschlag und Steuerfuss 2016
- Ergebnis
- Angenommen
- Beschreibung
- Allgemeine Erläuterungen zum Voranschlag 2016
Der Voranschlag 2016 umfasst die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung für die "allgemeinen Gemeindehaushalt" und auch für die Spezialfinanzierungen der Bereiche Feuerwehr, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie Abfallwirtschaft.
In der Erfolgsrechnung 2016 wird ein Ertragsüberschuss von 246‘365 Franken budgetiert. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Tabellen. Die Spezialfinanzierungen weisen zudem einen Aufwandüberschuss von 116‘700 Franken aus.
In der Investitionsrechnung 2016 sind Netto-Investitionen von 491‘800 Franken vorgesehen. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz und HRM2 sind seit 2014 "werterhaltende Ausgaben", egal wie viel es kostet, direkt der Erfolgsrechnung und nicht mehr wie in früheren Jahren der Investitionsrechnung zu belasten. Die Unterscheidung zwischen Investition und Aufwand ist zwar komplex, lässt sich aber kurz zusammengefasst wie folgt erklären (Quelle: HRM2+nFHG-Kurs Nr. 03, 01.05.2013, Departement Finanzen AR):
à wertvermehrende Investition / aktivierbar = Investitionsrechnung
- zusätzlicher wirtschaftlicher Nutzen
- objektive Wertverbesserung
- Nutzung gesteigert
- Aktivierungsgrenze "grösser als 50'000 Franken" (vgl. GR-Beschluss 19.06.2012)
à werterhaltender Aufwand / Erfolgsrechnung
- Instandhaltungs- und Instandstellungskosten
- Behebung kleiner Mängel
- funktioneller, betrieblicher oder periodischer Unterhalt
- Wartungsarbeiten
Die Nettoverschuldung lag per 31.12.2014 bei 8,3 Mio. Franken (per 31.12.2013 = 10,3 Mio.). Wie aus den Gemeindekennzahlen 2014*) ersichtlich ist, bedeutet dies die höchste Nettoverschuldung pro Einwohner (4'789 Franken) im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Gegenüber 2014 konnte der Wert um 609 Franken pro Einwohner/in reduziert werden, trotzdem ist er noch 1‘410 Franken über dem Wert der zweitplatzierten Gemeinde Trogen. - Formulierung
- Stimmen Sie dem Voranschlag 2016 mit einem Steuerfuss von 4,3 Einheiten zu?
Vorlagen
Vorlage
597
166
- Leer
- 14
- Stimmberechtigte
- 1'252
- Stimmbeteiligung
- 62.14
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsedikt 29.11.2015 (PDF, 4.34 MB) | Download | 0 | Abstimmungsedikt 29.11.2015 |
Abgabe des ehemaligen Gemeindealtersheim "Haus ob dem Holz; inkl. Remise" im Baurecht
- Beschreibung
- Was bedeutet das Baurecht "sportsclinic"?
Das Baurecht beinhaltet das Recht, die Gebäude "ehemaliges Gemeindealtersheim" und "Remise" auf einer Grundstücksflache von ca. 2'000 m2 Boden (siehe nachfolgenden Situationsplan) abzubrechen, beizubehalten, zu erneuern sowie ober- und unterirdische Bauten mit dazugehörigen Anlagen zu erstellen. Gebäudeabbrüche dürfen erst vollzogen werden, wenn die Ausführung und Finanzierung bewilligter Neu- bzw. Ersatzbauten gesichert ist.
Die Bauten haben gemäss vorliegendem Vertrag folgender Zweckerfüllung zu dienen:
"Therapie- und Regenerationszentrum"
Dieser Zweck darf in folgenden Hauptpunkten
- Therapie- und Regenerationszentrum
- maximal 40 Patientenzimmer (als Einzel- oder Doppelzimmer)
- Einzel- und Gruppentherapieräumlichkeiten (inkl. Therapiebad)
- Restaurant, Therapiewege, Spielplatz und Lesesaal (während den ordentlichen Öffnungszeiten mit Zutrittsmöglichkeit der Rechtobler Einwohnerschaft)
Während der vereinbarten Dauer verzichtet die Baurechtsbelastete auf eine eigene Nutzung des Bodens; sie bleibt aber (anders als bei einem Verkauf) Eigentümerin des Bodens.
Die AF Immo AG (=Baurechtsberechtigten für das Projekt „sportsclinic“) bezahlt für die Nutzung des Bodens einen jährlichen Baurechtszins von CHF 100'000, welcher periodisch an
die Teuerung angepasst wird.
Die Bewirtschaftung der Liegenschaft ist ausschliesslich Sache der Baurechtsberechtigten. Das Baurecht ist übertragbar und vererbbar. Am Ende der festgelegten Laufzeit fällt das Gebäude ins Eigentum der Gemeinde als Grundeigentümerin (Heimfall) zurück. Dafür hat die Grundeigentümerin der Baurechtsberechtigten eine Entschädigung zu zahlen. Dieser Wert ist im Baurechtsvertrag bereits vereinbart. Er beträgt maximal CHF 500'000, angepasst an die Teuerung zum Zeitpunkt des Heimfalls.
Verletzt die Baurechtsberechtigte ihre vertraglichen Pflichten, kann die Grundeigentümerin vor Vertragsablauf eine Rücknahme verlangen. In diesem so genannten ausserordentlichen vorzeitigen Heimfall wird ebenfalls eine Entschädigung fällig, welche dem Zeitwert der Baurechtsbauten entspricht und im Streitfall vom Richter festzulegen wäre. Die Gemeinde kann nicht gegen ihren Willen zur vorzeitigen Rücknahme verpflichtet werden.
Das Baurecht wird vorerst für 50 Jahre vereinbart und kann unter Einhaltung bereits definierter Bedingungen zweimal um je 25 Jahre verlängert werden.
Die Vereinbarung umfasst auch noch Vereinbarungen zum Vorkaufsrecht und zur Akzeptanz des angrenzenden Landwirtschaftsbetriebes, mit den damit verbundenen Geruchs- und Lärmemissionen. Auch die landwirtschaftliche Remisen-Nutzung ist geregelt, ebenso wie eine allfällige Kostenbeteiligung der Baurechtsberechtigten bei künftigen Strassenbauten, welche durch das "sportsclinic"-Projekt erforderlich würden.
Bitte beachten Sie den Vertrag im Anhang. Insbesondere in Ziffer 18 des Vertrages sind die Gültigkeitsvoraussetzungen der Baurechts-Vereinbarung bis hin zum Grundbucheintrag geregelt. - Formulierung
- Stimmen Sie dem "sportsclinic"-Baurechtsvertrag "Therapie- und Regenerationszentrum" zu?
Vorlagen
Vorlage
466
348
- Leer
- 5
- Stimmberechtigte
- 1'252
- Stimmbeteiligung
- 65.41
- Ebene
- Gemeinde
- Art
- Antrag
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsedikt 29.11.2015 (PDF, 4.34 MB) | Download | 0 | Abstimmungsedikt 29.11.2015 |
Anhang 1 Mutationsurkunde (PDF, 228.95 kB) | Download | 1 | Anhang 1 Mutationsurkunde |
Anhang 2 zum Baurechtsvertrag (PDF, 773.08 kB) | Download | 2 | Anhang 2 zum Baurechtsvertrag |
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Abstimmungsedikt 29.11.2015 (PDF, 4.34 MB) | Download | 0 | Abstimmungsedikt 29.11.2015 |
Anhang 1 Mutationsurkunde (PDF, 228.95 kB) | Download | 1 | Anhang 1 Mutationsurkunde |
Anhang 2 zum Baurechtsvertrag (PDF, 773.08 kB) | Download | 2 | Anhang 2 zum Baurechtsvertrag |
Abstimmungsresultate_Rehetobel_29.11.2015.pdf (PDF, 260.25 kB) | Download | 3 | Abstimmungsresultate_Rehetobel_29.11.2015.pdf |