Was erledigt das Zivilstandsamt?
Nach der Anerkennung erfüllt das Zivilstandsamt folgende Aufgaben: - Eintragung der Anerkennung im Personenstandsregister
- Anerkennungsmitteilung an den schweizerischen Geburtsort des Kindes
- Anerkennungsmitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e von Vater und Mutter
- Anerkennungsmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörede (KESB) am Wohnsitz der Mutter
- Anerkennungsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Anerkennungsmitteilung an die Mutter des Kindes
- Anerkennungsmitteilung an das Staatssekretariat für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen
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