Was erledigt das Zivilstandsamt?
Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt Folgendes: - Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
- Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Todesmitteilung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörede (KESB), sofern der/die Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
- Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
- Todesmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern der/die Verstorbene anerkannter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war
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