Meldung eines Todesfalles
Todesfälle sind beim Zivilstandsamt des Sterbeortes zu melden.
Todesfall im Spital, in einem Alters- und Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung
Diese Institutionen melden dem Zivilstandsamt den Tod Ihrer Angehörigen / Ihres Angehörigen innert 2 Tagen.
Todesfall zu Hause
Melden Sie dem Bestattungsamt persönlich den Tod Ihrer Angehörigen / Ihres Angehörigen innert 2 Tagen. Bringen Sie Ihren gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) mit.
Von der verstorbenen Person wird benötigt:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienausweis oder Familienbüchlein
- Reisepass und Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen (Über allfällige weitere Dokumente geben wir Ihnen gerne Auskunft (Telefon 071 878 70 31)).
Bestattungsämter im Zivilstandskreis
Grub, Heiden, Lutzenberg, Reute, Wald, Walzenhausen, Wolfhalden
|