Die Gemeindekanzlei beglaubigt
Bescheinigt, dass das Original mit der Kopie überein stimmt. Die Kopie wird durch die Gemeindekanzlei gemacht.
Bescheinigt, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in Anwesenheit der Beglaubigungsperson angebracht hat (Bitte nicht vorher unterzeichnen und Reisepass / Identitätskarte mitbringen!)
Die Gebühr wird bar am Schalter eingezogen.
Alle Informationen zur Beglaubigung (Legalisationen / Apostillen) auf kantonaler Ebene finden Sie
hier.