https://www.rehetobel.ch/de/politik/abstimmungsresultate/archivsuche/?action=showobject&object_id=195049
20.10.2024 02:08:13
25.11.2018 | |
Bund | |
Initiative | |
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 25. November 2018 (pdf, 468.3 kB) | |
Formulierung | |
Wollen Sie die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» annehmen? | |
Beschreibung | |
In KürzeDie Selbstbestimmungsinitiative will Konflikte zwischen der Bundesverfassung und internationalen Verträgen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auf neue Art lösen. Und zwar so: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einem abgeschlossenen internationalen Vertrag, so geht die Bundesverfassung mit dem Text der Initiative dem Vertrag vor (ausser bei sogenannt zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie z. B. das Folterverbot). Dann muss der internationale Vertrag mit den beteiligten Staaten neu verhandelt werden, und wenn dies nicht gelingt, soll er gekündigt werden. Wenn es heute einen solchen Konflikt gibt, dann sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen. Meistens gibt es eine Gesetzänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.
Empfehlung von Bundesrat und ParlamentDie Initiative setzt internationale Verträge aufs Spiel. Sie gefährdet so Stabilität und Rechtssicherheit, was den Wirtschaftsstandort und den Menschenrechtsschutz schwächt. Vertragsanpassungen brauchen auch immer die Zustimmung der Vertragspartner. Mehr Selbstbestimmung bringt die Initiative deshalb nicht. Empfehlung des InitiativkomiteesDie weltweit einzigartige Selbstbestimmung hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungsinitiative schafft Rechtssicherheit, sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und schützt die direkte Demokratie und damit das Erfolgsmodell Schweiz. |
Stimmberechtigte | 1'315 | |||
---|---|---|---|---|
Stimmbeteiligung | 60.46% | |||
Vorlage | Ja-Stimmen | 249 | 31.48% | |
Nein-Stimmen | 542 | 68.52% | ||
Leer | 4 | |||
Ungültig | 0 |
zum Termin zur Übersicht |