Sämtliche Informationen zu dieser Abstimmung erhalten Sie mit dem ordentlichen Versand der Stimmunterlagen (Edikte und Stimm-/Wahlzettel) 3 - 4 Wochen vor dem Abstimmungssonntag.
Gemäss Art. 39 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) hat bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang der Gemeindekanzlei mitzuteilen, wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will.
Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass bis Mittwoch, 09. April 2014, 24.00 Uhr, keine Kandidatur zur Wahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission eingereicht worden ist. Somit entfällt der zweite Wahlgang am Sonntag, 18. Mai 2014.
Der fünfte Sitz in der Geschäftsprüfungskommission bleibt dadurch vakant. Der Gemeinderat wird an der nächsten Sitzung am 22. April 2014 über die Festlegung eines neuen Wahltermins beraten.